Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand

(1) Die TAM Mobility GmbH, Kölnerstraße 37, 51645 Gummersbach (nachfolgend „TAM“ genannt) vermietet Scooter mit einem Elektroantrieb (nachfolgend „TAM Scooter“ genannt) mittels ihrer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „TAM App“ genannt) unter Anwendung eines sogenannten „Stationbasierenden“ Konzeptes. Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die TAM App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Bundesrepublik Deutschland. Stationbasierend bedeutet, dass die TAM Scooter innerhalb des Geschäftsgebiets verfügbar sind, jedoch an festen Standorten.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der TAM App und für die über die TAM App abzuschließenden Mietverträge.

(3) Vertragspartner des Kunden ist:

TAM Mobility GmbH

Gummersbacherstr. 7,

51645 Gummersbach

USt-Id-Nr.: DE359035537

E-mail: info@tammobility.de

Telefon: +491704024243

Web: https://www.tammobility.de

(4) TAM behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung und durch Veröffentlichung auf der TAM Website und in der TAM App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird TAM den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist TAM berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.

§ 2 Abschluss des TAM App Nutzungsvertrags

(1) Um ein TAM eScooter anmieten zu können, muss sich der Kunde registrieren, indem er über die TAM App ein Benutzerkonto einrichtet. Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von TAM berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe der Kunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt ein Nutzungsvertrag für die TAM App zwischen dem Kunden und TAM zustande.

(3) Die Anmietung eines TAM eScooter erfolgt dann durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen dieser AGB, § 4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für TAM, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet.

(4) TAM behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen.

§ 3 Benutzerkonto in der TAM App

(1) Im Benutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Benutzerkonto gebuchtes TAM eScooter zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten für sein Benutzerkonto (Benutzername, Passwort, PIN) an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte und TAM hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Für die Nutzung der TAM App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der TAM App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob das jeweilige internetfähige Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen, sofern diese nicht schuldhaft durch TAM verursacht worden sind.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, die TAM App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der TAM App. TAM behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor.

(5) Der Kunde hat TAM den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Benutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. TAM wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Kunden per E-Mail informieren.

§ 4 Reservierung und Abschluss von Mietverträgen, Group Rides

(1) Eine Nutzung ist nur für solche TAM eScooter möglich, die in der TAM App entsprechend gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des TAM eScooters kommt.

(2) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Fahrt starten“ in der TAM App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Miete des reservierten TAM eScooters ab. Durch das Freischalten des TAM eScooters zur Nutzung nimmt TAM dieses Angebot an.

(3) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde das Fahrzeug gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat oder die maximale Mietzeit nach § 4 (4) abgelaufen ist.

(4) Die maximale Mietzeit beträgt 90 Minuten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, ihm vor Fahrtantritt auffallende, offensichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des TAM eScooters beeinträchtigenden Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen unverzüglich dem TAM Kundendienst zu melden und eine Nutzung des eTAM Scooters zu unterlassen.

(6) TAM ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

(7) Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mehrere TAM eScooter gleichzeitig im Rahmen einer Gruppenfahrt anzumieten („Group Ride“). Group Rides sind abhängig von Angebot und Verfügbarkeit im jeweiligen Geschäftsgebiet und dies wird Ihnen entsprechend in der App angezeigt.

Um Group Ride zu nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder Ihrer Gäste unsere AGB liest und insbesondere jeder Ihrer Gäste das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie alle von Ihnen angemieteten TAM eScooters ordnungsgemäß genutzt und geparkt werden. Weiter verpflichten Sie sich, alle Gebühren zu bezahlen, die im Zusammenhang mit ihrem Group Ride anfallen und für alle Schäden einzustehen, die durch Ihre Gäste verursacht werden und diese umgehend an uns zu melden. Die einzelnen Fahrten des Group Rides dürfen nur beendet werden, nachdem die TAM eScooter durch die einzelnen Gäste nicht mehr genutzt werden.

§ 5 Mietende

(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er das TAM eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zum Abschluss des Mietvorgangs auf der TAM App durchführen.

(2) Der Mieter sollte sich zuvor über die TAM App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren. Für den Fall, dass der TAM eScooter außerhalb des Geschäftsgebietes in der Stadt zurückgegeben wird, wird dem Nutzer eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.

(3) Der Mietvorgang kann auf der TAM App nur abgeschlossen werden, wenn sich der TAM eScooter innerhalb einer TAM Station befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein.

(4) Sollten diese Voraussetzungen am gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so muss der TAM eScooter vom Kunden neben der Station abgestellt werden, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.

(5) Sofern der Kunde den Mietvorgang nach Abstellen des Fahrzeugs nicht über die TAM App abschließt, wird der Abschluss des Mietvorgangs automatisch eingeleitet, sofern der TAM eScooter für 60 Minuten nicht bewegt oder anderweitig benutzt wird.

(6) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der TAM App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Kunde dies unverzüglich TAM zu melden und die weitere Vorgehensweise mit TAM abzustimmen.

(7) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht abgeschlossen werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.

(8) Mit dem Abschluss des Mietvorgangs wird dem Kunden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt.

§ 6 Ordnungsgemäße Rückgabe und Parken des TAM eScooters

(1) Der Kunde hat den TAM eScooter in gleichem Zustand zurückzugeben, wie dieser bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.

(2) Der TAM eScooter muss ordnungsgemäß an den TAM Stationen geparkt werden. Für das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen gelten gemäß § 11 (5) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

(3) Durch die Art und Weise des Parkens des TAM eScooters dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.

(5) Es ist der am TAM eScooter befindliche Ständer zu verwenden.

(6) Insbesondere darf der TAM eScooter nicht wie folgt geparkt werden:

quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo das TAM Fahrzeug Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.

(7) Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von TAM Angaben zum genauen Rückgabeort eines TAM eScooters zu machen.

§ 7 Mietzahlung

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der TAM App die Entsperr-Gebühr für das jeweilige TAM eScooter sowie der Preis der Miete pro Minute angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.

(2) Sollte das Fahrzeug nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl es in der TAM App entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden keine Miete berechnet.

(3) Die Nutzung vom TAM eScooter wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Mietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Für den Erwerb von Prepaid-Paketen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Pakete.

(4) TAM arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist über das angegebene Konto per Bankeinzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann TAM dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste auf der Internetseite von TAM in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass TAM kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. TAM ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

(5) Gegen die Ansprüche von TAM kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(7) Wenn der Kunde einen Scooter freischaltet, ohne vor dem Scooter zu sein, wird Ihm die Zahlung nicht zurück erstattet. Bei so einer Situation, kann man den Support anrufen oder eine E-Mail schreiben, und das Problem schildern. Ab dem Zeitpunkt, wann Sie angerufen oder die E-Mail geschickt haben, wird die Minutenzeit der Fahrt nicht auf die Zahlung berechnet

§ 8 Abtretung

TAM behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei TAM weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 Fahrberechtigung

(1) Zur Führung von TAM eScootern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und

b) über ein aktives Benutzerkonto bei TAM verfügen.

(2) Der Kunde muss in der Lage sein, den TAM eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

§ 10 Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den TAM eScooter pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des TAM eScooters keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,

b) den TAM eScooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an TAM mitzuteilen,

d) sicherzustellen, dass den TAM eScooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist,

e) beim Führen des TAM eScooters im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten,

f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des TAM eScooters unverzüglich anzuhalten und TAM zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,

g) den TAM eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) den TAM eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b) den TAM eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

c) den TAM eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

d) den TAM eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

e) mit dem TAM eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den TAM eScooter beschädigen könnten,

f) den TAM eScooter mit einer weiteren Person zu verwenden,

g) den TAM eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am TAM eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen.

(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 11 Verhalten bei Unfällen

(1) Unfälle mit einem TAM eScooter hat der Kunde unverzüglich TAM zu melden.

(2)Der Kunde hat soweit es ihm möglich und zumutbar ist nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies TAM unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit TAM abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, TAM davon vertragsgemäß informiert wurde), und

b) nach Absprache mit TAM ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes TAM eScooter beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird TAM dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an TAM zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Anzeige an TAM. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird TAM seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

§ 12 Versicherung

(1) Die TAM eScooter sind in Deutschland haftpflichtversichert.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin anzuerkennen oder zu befriedigen.

(2) Wird der TAM eScooter während der Nutzungszeit des Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.

(3) Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am TAM eScooter zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(4) Führt der Kunde den Schaden am TAM eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber TAM nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an TAM gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(5) Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an TAM gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

(6) Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer TAM in Regress nehmen kann, kann TAM in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

§ 13 Haftung der TAM

(1) TAM haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von TAM, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TAM

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden TAM nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit TAM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von TAM für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 82) bleibt ebenfalls unberührt.

§ 14 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet gegenüber TAM für Schäden, die er zu vertreten hat.

Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10 oder auch die von ihm zu vertretene Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines TAM eScooters. TAM hat einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter, sofern der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von TAM eScootern zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt TAM vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. Klarstellend wird festgehalten, sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften TAM eScooters verursacht wird, haftet der Kunde nicht.

(3) Der Kunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf TAM Rückgriff genommen wird.

(4) Eine etwaige zwischen TAM und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden am TAM eScooter gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(5) Führt der Kunde den Schaden am TAM eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber TAM nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an TAM gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(6) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der TAM durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält TAM vom Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Gebührenliste es sei denn, der Kunde weist nach, dass TAM ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. TAM ihrerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 15 Vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos und Nutzungsausschluss

(1) TAM kann das Benutzerkonto vorläufig sperren

a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten in dem Benutzerkonto nicht richtig angegeben sind,

b) wenn sich der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,

c) im Falle sonstiger erheblicher Vertragsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat;

d) wenn der Kunde sein mit dem Benutzerkonto verknüpftes Mobiltelefon verloren hat, ihm dieses entwendet wurde oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte besteht.

(2) TAM wird die Sperrung des Benutzerkontos unverzüglich nach Beendigung des vertragsverletzenden Verhaltens des Kunden aufheben.

(3) TAM kann den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung von einer Nutzung ausschließen, wenn sich dieser mehrfach in erheblicher Weise vertragswidrig Verhalten hat und dieses Verhalten zu vertreten hat.

§ 16 Laufzeit und Kündigung des TAM App Nutzungsvertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist;

b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb TAM die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

c) trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;

d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;

e) seine Login-Daten zu seinem TAM Benutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;

f) den Versuch unternommen hat, die TAM App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

§ 17 Widerrufsrecht für Mietvertrag

Hinsichtlich des Rahmenvertrags steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TAM Mobility GmbH, Kölnerstraße 37, 51645 Gummersbach, E-Mail: info@tammobility.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 18 Datenschutz

TAM erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet TAM die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG, TMG.

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem TAM Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen dem Kunden und TAM findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gummersbach Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TAM auf Dritte übertragen.

§ 20 Kundendienst / Beschwerden

(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

TAM Mobility GmbH

Gummersbacherstr. 7

51645 Gummersbach

Telefon: +491704024243

E-mail: info@tammobility.de